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Garantie Carglass®

Wenn Sie Ihre Fahrzeugscheibe bei uns reparieren oder austauschen lassen, profitieren Sie von der lebenslangen Garantie von Carglass® auf die geleistete Arbeit.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist eine Priorität, wir verpflichten uns zu einer einwandfreien Servicequalität.

Carglass® ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert, ein wahrhaftes Qualitätssicherungssystem.

Die Vorteile

Fachwissen und Expertenschulung

In unserem Ausbildungszentrum in Freiburg bilden wir die Carglass®-Techniker nach einem strengen Programm aus, damit sie einen sehr hochwertigen Service bieten können

Hochwertige Verglasung

Carglass® verwendet nach wie vor Fahrzeugverglasungen, die nach OEM-Normen hergestellt und direkt bei Lieferanten bestellt werden, die auch Verglasungen an Fahrzeughersteller liefern; die Qualität der Ersatzverglasung entspricht daher der der Originalverglasung.

Auf die technologischen Entwicklungen reagieren

Wir verfügen über ein integriertes Forschungszentrum, das eine Reihe von spezifischen Werkzeugen auf dem neuesten Stand der Technik kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Carglass® war einer der ersten Autoglasersatzspezialisten, der sein Netzwerk ausstattete und seine Techniker im Austausch von Windschutzscheiben durch Kameras für Fahrerassistenzsysteme schulte.

Aus all diesen Gründen gewährt CARGLASS®, für alle Glasschadenbehebung, eine lebenslange Garantie, sowohl im Service-Center als auch im mobilen Service.

Benötigen Sie einen Termin?

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800 818 008, vereinbaren Sie Ihren Termin online oder besuchen Sie uns im nächstgelegenen Carglass® Center.

Garantiebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferung und Leistung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LIEFERUNG UND LEISTUNG 
(„Leistungsbedingungen“) der CARGLASS Schweiz AG, Rue des Fléchères 7A, CH - 1274 Signy-Centre („CARGLASS®“) (5/2020).

1. Geltungsbereich 

Sämtliche von CARGLASS® durchgeführten Dienstleistungen im Hinblick auf den Austausch von Fahrzeugglas („Austausch“) oder die Reparatur von Steinschlägen („Reparatur“)  (jeweils oder gemeinsam „Dienstleistungen“) erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch Übergabe seines Fahrzeugs an CARGLASS® zum Zweck der Auftragserfüllung anerkennt. Diese Leistungsbedingungen sind ebenso auf den Verkauf kommerzieller Produkte durch CARGLASS® („Produkte“), auf die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen gemäss den Herstellerrichtlinien („Rekalibrierung“) sowie auf zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen CARGLASS® und dem Kunden im Zusammenhang mit einer Dienstleistung anwendbar. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn CARGLASS® diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 

2. Ausführungsbedingungen

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir uns das Recht vorbehalten, den Austausch Ihrer Windschutzscheibe abzulehnen, wenn Ihr Fahrzeug über ein ADAS verfügt und Ihre Reifen am Tag des Termins offensichtlich zu wenig Luftdruck haben. Ein zu niedriger Reifendruck kann die Qualität der Nachkalibrierung beeinträchtigen, und bei CARGLASS® gehen wir bei der Qualität unserer Dienstleistung keine Kompromisse ein.

3. Preise und Abrechnung

3.1 Die Preise werden gemäss der jeweils aktuellen Preisliste von CARGLASS®, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung, der Rekalibrierung oder dem Verkauf des Produkts gültig ist in Rechnung gestellt. 

Bei einer Plexi-Verglasung wird der hierfür an CARGLASS® gezahlte Betrag bei einer anschließend innerhalb von 14 Tagen durch CARGLASS® vorgenommenen Neuverglasung von dieser Rechnung abgezogen.

3.2 Soweit die Vergütung der Dienstleistung von einer Kaskoversicherung gedeckt ist und der Versicherer die Begleichung übernimmt, richtet CARGLASS® die Rechnung unmittelbar an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. 

Der Kunde ist gleichwohl verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch die Versicherungsgesellschaft, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber CARGLASS® zu begleichen. CARGLASS® steht als Dritter ausserhalb der versicherungsrechtlichen Vertragsbeziehung des Kunden mit seiner Versicherungsgesellschaft, weswegen der Kunde sich mit Fragen bezüglich seines Kaskoversicherungsvertrags an die Versicherungsgesellschaft wenden sollte.

3.3 Nicht-Erscheinen zum Termin: Im Fall des Nichterscheinens zu Ihrem vereinbarten Termin stellt Ihnen CARGLASS® im Fall einer geplanten Windschutzscheibenreparatur CHF 40.00, im Fall eines geplanten Scheibenaustauschs CHF 80.00 als Gebühr in Rechnung, soweit sie den vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt haben.

4. Rücknahme des Fahrzeugs und Reklamationen / Sachmängelanzeige

Bei Entgegennahme des Fahrzeugs nach erbrachter Dienstleistung ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine Prüfung des Fahrzeugs vorzunehmen. Die Entgegennahme des Fahrzeugs durch den Kunden nach erbrachter Dienstleistung durch CARGLASS® ohne Beanstandungen gilt als Genehmigung der Dienstleistung als mangelfrei im Hinblick auf sichtbare Sachmängel und als Anerkennung der Abwesenheit von Schäden am Fahrzeug. Insbesondere bei Entgegennahme des Fahrzeugs durch den Kunden zu prüfen ist die verzerrungsfreie Durchsicht eines im Fahrersichtfeld reparierten Steinschlags. Reklamationen im Fall sichtbarer Sachmängel, im Fahrersichtfeld reparierter Steinschläge oder Schäden am Fahrzeug sind danach ausgeschlossen. 

Versteckte Sachmängel bei Produkten, Dienstleistungen oder Rekalibrierungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Entdeckung des Sachmangels gegenüber CARGLASS® anzuzeigen. Ab dem Tag der Anzeige eines Sachmangels gegenüber CARGLASS® kann der Kunde die Rechte hieraus während des auf diesen Tag folgenden Jahres unter Vorlage der entsprechenden Rechnung geltend machen. Jegliche Sachmängelrüge hat gegenüber dem Kundenservice unter der Rufnummer 0800 818 118 oder schriftlich an die folgende Adresse zu erfolgen: Rue des Fléchères 7A, CH – 1274 Signy Centre.

5. Sachmängelhaftung und Garantien 

CARGLASS® gewährt im Fall von Sachmängeln an Produkten (5.1) und Rekalibrierungen (7.) die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab dem Tag der Rücknahme des Fahrzeugs und im Fall von Sachmängeln bei Dienstleistungen (5.2) eine lebenslange Garantie gemäss den nachfolgend genannten Bedingungen und unter Voraussetzung der Einhaltung der oben in Punkt 4. genannten Anzeige- und Durchführungsfristen.

5.1 Sachmängelhaftung bei Scheiben und Produkten 

CARGLASS® verwendet ausschliesslich Scheiben, die gemäss den Vorgaben der Originalhersteller (OEM-Norm) hergestellt und unmittelbar bei Lieferanten bestellt werden, die Scheiben auch an die Automobilhersteller oder an andere Anbieter liefern. 

Die Qualität der eingebauten Scheiben entspricht daher der Qualität von Originalscheiben, d. h. dass die verwendeten Scheiben die gleichen essentiellen technischen und sicherheitsrelevanten Merkmale aufweisen wie die Originalscheiben der Automobilhersteller. 

Im Fall eines Verstosses gegen diese Gewährleistungszusage ersetzt CARGLASS® die Scheibe, die nicht der in diesem Punkt 5.1 zugesagten Qualität entspricht, unter Ausschluss sämtlicher weiterer Forderungen des Kunden. CARGLASS® gewährt für Sachmängel an Scheiben und Produkten Sachmängelhaftung gemäss Art. 197 ff. Obligationenrecht.

5.2 Garantie für Dienstleistungen

CARGLASS® garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 5.2.4. und 5.3 folgendes: („Dienstleistungsgarantie“).

5.2.1 Austausch - Im Fall eines Scheibenaustauschs bezieht sich die Garantie ausschliesslich auf Fälle mangelhafter Dichtigkeit, Fälle von Pfeiftönen oder Fälle von Feuchtigkeitseintritt.

Im Rahmen der Garantie wird CARGLASS® die Kosten für die Behebung des Sachmangels maximal bis zur Höhe des Auftragswertes für den fehlerhaften Austausch tragen (Deckelungsgrundsatz). Sämtliche darüberhinausgehenden Kosten, die aus dem Sachmangel folgen könnten, trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keinerlei Entschädigung, wie z.B. Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Transportkosten, Kostenvoranschlag usw. verlangen.

5.2.2 Reparatur – CARGLASS® führt die Reparaturen engagiert und fachgerecht durch. Eine Reparatur ist mangelhaft, wenn der reparierte Steinschlag nach der Rückgabe an den Kunden reisst. Im Fall einer mangelhaften Reparatur und falls der Kunde CARGLASS® mit dem Scheibenaustausch beauftragt, wird der für die Reparatur gezahlte Betrag vom Preis des Austauschs abgezogen. 

CARGLASS® weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und während der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reisst, ohne dass eine mangelhafte Reparatur im o. g. Sinne vorliegt. In diesem Fall übernimmt CARGLASS® keine Haftung. Beauftragt der Kunde infolgedessen CARGLASS® mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. CARGLASS® zieht in diesem Fall den für die Reparatur zu berechnenden Betrag vom Betrag der Rechnung für den Scheibenaustausch ab.

5.2.3 Voraussetzungen für die Anwendung der Dienstleistungsgarantie -  Der Kunde räumt CARGLASS® die erforderliche Möglichkeit und Zeit ein, um die Reparatur oder den Austausch durchzuführen. Nur in dem Fall, in dem aufgrund des Bestehens eines Sachmangels, der von der Dienstleistungsgarantie umfasst ist, ein ernsthafter Schaden zu befürchten ist oder wenn CARGLASS® mit der Beseitigung dieses Sachmangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht –nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung durch CARGLASS®- den Sachmangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von CARGLASS® den Ersatz der durch ihn getragenen notwendigen Kosten für die Besichtigung oder Beseitigung des Sachmangels verlangen. 

Die Dienstleistungsgarantie endet sobald der Kunde oder ein Dritter die durch CARGLASS® bearbeitete Scheibe selbst repariert oder austauscht.

5.2.4 Garantieausschluss - Die Dienstleistungsgarantie ist ausgeschlossen in Fällen von Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel und allgemein in Fällen von Umständen, die von CARGLASS® nicht zu vertreten sind.

Darüber hinaus ist die Dienstleistungsgarantie in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

- im Fall eines fehlerhaften Austauschs: (i) soweit CARGLASS® ein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Produkt eingebaut hat, (ii) falls das Fahrzeug Veränderungen unterzogen wurde, die nicht seinem Originalzweck entsprechen, (iii) im Fall von Verschleiss, Korrosion oder Materialermüdung, (iv) falls der behauptete Sachmangel Folge eines Unfalls, eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (wie z. B. insbesondere mangelhafte Instandhaltung, Veränderung, unsachgemässe Verwendung des Fahrzeugs) oder eines Dritten (wie z. B. insbesondere nachträgliche Intervention eines Dritten) ist, (v) oder allgemein aus jedem anderen Grund, der nicht von CARGLASS® zu vertreten ist;

- im Fall einer fehlerhaften Reparatur: (i) falls das Fahrzeug Veränderungen unterzogen wurde, die nicht seinem Originalzweck entsprechen, (ii) falls der behauptete Sachmangel Folge eines Unfalls, eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (wie z. B. insbesondere mangelhafte Instandhaltung, Veränderung, unsachgemässe Verwendung des Fahrzeugs) oder eines Dritten (wie insbesondere nachträgliche Intervention eines Dritten) ist, (iii) oder allgemein aus jedem anderen Grund, der nicht auf die Reparatur zurückzuführen ist.

- übliche und normale Abnutzung der verkauften Produkte oder Mangelhaftigkeit bei der regelmässigen Wartung des Fahrzeugs.

Diese Dienstleistungsgarantie ist strikt auf einen neuen Austausch oder eine neue Reparatur durch CARGLASS® beschränkt und schliesst sämtliche weiteren Forderungen des Kunden aus. Insbesondere ist CARGLASS® weder für indirekte Folgekosten oder Folgeschäden haftbar.

5.3 Die Rechte aus der Dienstleistungsgarantie sind spätestens binnen sieben Werktagen ab Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung schriftlich gegenüber CARGLASS® geltend zu machen. 

6. Haftung

6.1 Vorbehaltlich der untenstehenden Regelungen in Ziffer 6.3 wird die gesetzliche Haftung von CARGLASS® für Schadensersatz wie folgt beschränkt. CARGLASS® übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CARGLASS® liegt beim Kunden.

6.2 Im Rahmen des in Ziffer.1 beschriebenen übernimmt CARGLASS® insbesondere keinerlei Haftung für Schäden, die am Fahrzeug auftreten können und die nicht die Scheiben als solche betreffen (z. B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung, o.ä.). Ebenso wird keine Haftung für den Inhalt des Fahrzeugs übernommen, sofern dieser vom Kunden nicht CARGLASS® ausdrücklich zur Aufbewahrung anvertraut wurde.

6.3 Die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen (Ziffer 6.1 und 6.2) gelten nicht, wenn die Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz) und im Fall des Vorliegens der Bedingungen der in diesen Leistungsbedingungen dargestellten Dienstleistungsgarantie (Ziffer 5.2).
Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist CARGLASS® berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Service Centers zu parken.

7. Rekalibrierung der Kamera des Fahrerassistenzsystems, Gewährleistung, Haftungsausschluss

 7.1 Wenn das Fahrzeug des Kunden mit einem Fahrerassistenzsystem („FAS“) mit in der Windschutzscheibe integrierter Kamera („Kamera“) ausgestattet ist, rekalibriert CARGLASS® die Kamera nach einem Windschutzscheibenaustausch, wenn die Rekalibrierung vom Fahrzeughersteller empfohlen wird.

Wenn entgegen der Empfehlung des Fahrzeugherstellers die Kamera-Rekalibrierung nach einem Windschutzscheibenwechsel nicht durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, dass die Kamera oder das ADAS-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, und in diesem Fall besteht eine Gefahr für den Fahrer und die Insassen des Kundenfahrzeugs, wenn es aufgrund eines nicht funktionierenden ADAS-Systems zu einem Unfall kommt.

CARGLASS® übernimmt keine Verantwortung für solche Fehlfunktionen oder Unfälle, wenn der Kunde ihm nicht die Möglichkeit gegeben hat, die Nachkalibrierung durchzuführen.

CARGLASS® behält sich das Recht vor, den Austausch der Windschutzscheibe abzulehnen, wenn die Reifen des Kundenfahrzeugs einen zu geringen Luftdruck aufweisen. Dies kann die Qualität der Rekalibrierung beeinträchtigen, die CARGLASS® nicht garantieren kann.

7.2 Wenn ein Kunde CARGLASS® mit dem Windschutzscheibenaustausch an seinem Fahrzeug und der Rekalibrierung der Kamera beauftragt, wird CARGLASS® die Rekalibrierung entweder selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Zum Zeitpunkt des Auftrags wird der Kunde durch CARGLASS® darüber informiert, ob die Rekalibrierung durch CARGLASS® oder durch einen Dritten durchgeführt wird.


7.2.1 Die Gewährleistung für Rekalibrierungen, die durch das Personal von CARGLASS® durchgeführt wurden, unterliegt den nachfolgenden Bedingungen:

- sie gilt ausschliesslich für Sachmängel der Rekalibrierung der Kamera und nur wenn diese durch CARGLASS® selbst durchgeführt wurde.

- sie gilt ausschliesslich für Schäden, die unmittelbar auf einem Sachmangel der Rekalibrierung der Kamera beruhen, die durch CARGLASS® durchgeführt wurde,

- sie endet, wenn die durch CARGLASS® rekalibrierte Kamera durch jemand anderen als einen CARGLASS®-Techniker bearbeitet (gleich auf welche Weise und mit welchen Mitteln) und / oder durch den Fahrzeugeigentümer oder einen Dritten mangelhaft unterhalten wurde

- die Gewährleistung gilt bis zum Eintritt eines der folgenden Ereignisse: (i) Ablauf des 24. Monats der auf den Einsatz von CARGLASS® folgenden Rückgabe des Fahrzeugs; (ii) ein weiterer Windschutzscheibenaustausch oder eine erneute Rekalibrierung der Kamera, oder (iii) ein Ereignis, das die Rekalibrierung der Kamera erfordert. Die Fälle, die eine erneute Rekalibrierung der Kamera erfordern, sind im Handbuch aufgelistet (oder dem vergleichbaren, anders benannten Dokument) oder in jedem anderen Informationsdokument, das vom Fahrzeughersteller des Kunden verfasst und zur Verfügung gestellt wurde.

Für den Fall einer Rekalibrierung, mit der der Kunde CARGLASS® beauftragt hat, die aber auf Anfrage von CARGLASS® von einem Dritten durchgeführt wurde, gelten ausschliesslich die Gewährleistungen und Garantien des Dritten, die dem Vertrag zwischen CARGLASS® und dem Dritten zugrunde liegen. Auf Anfrage des Kunden tritt CARGLASS® seine Gewährleistungs- und Garantierechte an den Kunden ab und überlässt ihm die notwendigen Unterlagen, um seine Rechte geltend zu machen.

7.2.2 Für den Fall, dass der Kunde nach einem Windschutzscheibenaustausch CARGLASS® nicht mit der eigenen oder fremden Durchführung der Rekalibrierung beauftragt, deckt die Gewährleistung keinerlei mangelhafte Funktion der Kamera oder des FAS-Systems nach Durchführung des Windschutzscheibenaustauschs ab.

7.2.3 In den nachfolgenden Fällen ist jede Haftung von CARGLASS® im Zusammenhang mit der korrekten Funktion der Kamera oder des FAS-Systems ausgeschlossen und CARGLASS® ist für keinerlei Fehlfunktion der Kamera oder des FAS-Systems im Ganzen und für einzelne Folgen verantwortlich:

-wenn und soweit CARGLASS® eine Reparatur oder einen Austausch (an) einer Seiten- oder Heckscheibe eines mit FAS ausgestatteten Fahrzeugs durchführt,

-wenn und soweit CARGLASS® nach einem Windschutzscheibenaustausch keine  Rekalibrierung der integrierten Kamera vornimmt, da dies vom Fahrzeughersteller nicht empfohlen wird.

7.2.4 Wenn und soweit eine mangelhafte Rekalibrierung von der durch CARGLASS® angebotenen Gewährleistung gedeckt ist, beseitigt CARGLASS® den Mangel auf eigene Kosten, wobei sämtliche weiteren Forderungen des Kunden ausgeschlossen sind. Dieser Gewährleistungsanspruch entsteht nur, wenn CARGLASS® innerhalb von sieben Werktagen ab Auftreten des Gewährleistungsfalles informiert wird und endet nach einer maximalen Dauer von zwei Jahren nach Rückgabe des Fahrzeugs, entsprechend den Bedingungen in Ziff. 4 dieser Leistungsbedingungen.

8. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen CARGLASS® und dem Kunden werden die Personendaten des Kunden (insbesondere Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Informationen über den Fahrzeugversicherungsvertrag) und das Fahrzeug sowie die Daten über den Auftrag (insbesondere Auftragsdatum, Art der Dienstleistung, Lieferadresse und Ergebnis der Zufriedenheitsumfrage) ("Personendaten") gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz und gegebenenfalls der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO verarbeitet und geschützt. Der Kunde kann jederzeit seine Rechte auf Zugang, Aktualisierung und Berichtigung seiner Personendaten ausüben oder sich der Verarbeitung seiner Daten aus legitimen Gründen widersetzen, die Löschung seiner Daten verlangen oder eine aktuelle Liste der Datenempfänger erhalten, indem er sich an CARGLASS Schweiz AG, Rue des Fléchères 7A, CH - 1274 Signy-Centre, privacy@carglass.ch, wendet.

Sämtliche Informationen über die Verarbeitung Persönlicher Daten durch CARGLASS Suisse S.A. und die Ausübung der Rechte der Kunden befinden sich unter: (www.carglass.ch/de/datenschutz/

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Leistungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht für das Vertragsverhältnis soweit nicht im Einzelfall das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) oder andere internationale Übereinkommen Anwendung finden.

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Carglass Schweiz AG hat sich als Unternehmen klar definierte Ziele gesetzt. Die wichtigsten davon sind die einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen und die Zufriedenheit unserer Kunden. Wenn eine der beiden oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass nur Anfragen, die Carglass® Schweiz betreffen, berücksichtigt werden können.
Wir bitten Sie, sich direkt an ein Carglass® Service Center in Ihrem Land zu wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Ihre persönlichen Daten werden verarbeitet, um Ihnen den Service von Carglass® anbieten und/oder um diesen durchführen zu können. Carglass® verwendet sämtliche im Rahmen der Nutzung der Website übermittelten persönlichen Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und –bestimmungen. Einzelheiten erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Datenschutz: https://www.carglass.ch/de/datenschutz/.