Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN («Leistungsbedingungen») der CARGLASS Schweiz AG, Signy Centre, Rue des Fléchères 7A, CH-1274 Signy (« CARGLASS®»)  (Stand vom 1. April 2024)


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet, alle Personenbezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter.
 

1. Geltungsbereich

Sämtliche von CARGLASS® durchgeführten Dienstleistungen im Hinblick auf den Austausch von Fahrzeugglas (« Austausch ») oder die Reparatur von Steinschlägen (« Reparatur ») (jeweils oder gemeinsam «Dienstleistungen») erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (« Allgemeine Geschäftsbedingungen »), die der Kunde durch Übergabe seines Fahrzeugs an CARGLASS® zum Zweck der Auftragserfüllung anerkennt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso auf den Verkauf kommerzieller Produkte durch CARGLASS® (« Produkte »), auf die Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen gemäss den Herstellerrichtlinien (« Rekalibrierung ») sowie auf zukünftige Leistungsbeziehungen zwischen CARGLASS® und dem Kunden im Zusammenhang mit einer Dienstleistung anwendbar. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn CARGLASS® diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
 

2. Ausführungsbedingungen

CARGLASS® behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Dienstleistung oder einer Rekalibrierung abzulehnen, wenn diese aufgrund des Zustands des Fahrzeugs nicht fachgerecht durchgeführt werden können (Rost, sichtbare Schäden an der Karosserie, die möglicherweise den Einbau von Scheiben verhindern, usw.) oder wenn das Fahrzeug die für es geltenden gesetzlichen oder behördlichen Auflagen nicht erfüllt. Dies kann insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bei einer Rekalibrierung der Fall sein, wenn die Reifen eines mit einem Fahrerassistenzsystem ausgestatteten Fahrzeugs zu wenig Druck aufweisen, eine Fahrwerksänderung über die Werkstoleranzen hinausgehend vorliegt oder wenn das Fahrzeug bei einer Dienstleistung nicht mit einem Nummernschild oder einer Vignette versehen ist. Eine Ablehnung durch CARGLASS® ist ordnungsgemäss zu begründen.
Jeder telefonisch oder über die Website vereinbarte Termin wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Der Termin kann auf Initiative von CARGLASS® geändert werden, insbesondere wenn sich die Lieferung des zu ersetzenden Teils verzögert oder die Witterungsbedingungen eine mobile Montage nicht zulassen. Unabhängig von den Gründen für eine Verschiebung wird der Kunde so schnell wie möglich informiert und ihm ein neuer Termin vorgeschlagen.
 

3. Preise und Abrechnung

3.1 Die Preise werden gemäss der jeweils aktuellen Preisliste von CARGLASS® die zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung, der Rekalibrierung oder dem Verkauf des Produkts gültig ist in Rechnung gestellt.

Für den Einbau von Plexiglas wird eine Kaution verlangt. Diese Kaution wird zurückerstattet, wenn der Kunde das Plexiglas innerhalb von 14 Tagen nach dem Einbau durch ein CARGLASS® Service-Center in der Schweiz austauschen lässt.

3.2 Soweit die Vergütung der Dienstleistung durch eine Kaskoversicherungspolice abgedeckt ist und der Versicherer die Bezahlung übernimmt, richtet CARGLASS® die Rechnung unmittelbar an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Selbstbeteiligung verpflichtet, sofern dies in seinem Versicherungsvertrag vorgesehen ist, sowie zur Zahlung der Mehrwertsteuer, sofern der Kunde mehrwertsteuerpflichtig ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung vollständig und auf erste Aufforderung an CARGLASS® zu zahlen, wenn die Versicherung die Zahlung nicht leistet, unabhängig vom Grund der Ablehnung durch die Versicherung. CARGLASS® bleibt in jedem Fall ausserhalb des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und seiner Versicherung. Der Kunde wird aufgefordert, sich bei Fragen zu seiner Versicherungspolice mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen.

3.3 Nicht-wahrgenommene Termine - Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin (No-Show) berechnet CARGLASS® eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 bei geplanter Scheibenreparatur und CHF 80.00 bei geplantem Scheibenaustausch. Wird der Termin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, entfällt die No-Show-Gebühr.

3.4 Fehlerhafte Angaben - Wenn der Kunde bei der Terminvereinbarung im Falle eines Austauschs Falschangaben macht (falsche Fahrgestellnummer, falsches Erstzulassungsjahr des Fahrzeugs o.ä.), kann es sein, dass das von CARGLASS® aufgrund dieser Angaben bestellte Ersatzteil nicht in das Fahrzeug eingebaut werden kann und ein neues Ersatzteil bestellt werden muss. CARGLASS® behält sich das Recht vor, dem Kunden eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

3.5 Bösgläubigkeit des Kunden - CARGLASS® behält sich das Recht vor, die Erbringung einer Dienstleistung abzulehnen, wenn der Kunde unehrlich ist oder eine zweifelhafte oder ungewöhnliche Dienstleistung verlangt.
 

4. Rücknahme des Fahrzeugs und Reklamationen / Sachmängelanzeige

Bei Entgegennahme des Fahrzeugs nach erbrachter Dienstleistung ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine Prüfung des Fahrzeugs vorzunehmen. Die Entgegennahme des Fahrzeugs durch den Kunden nach erbrachter Dienstleistung durch CARGLASS® ohne Beanstandungen gilt als Genehmigung der Dienstleistung als mangelfrei im Hinblick auf sichtbare Sachmängel und als Anerkennung der Abwesenheit von Schäden am Fahrzeug. Insbesondere bei Entgegennahme des Fahrzeugs durch den Kunden zu prüfen ist die verzerrungsfreie Durchsicht eines im Fahrersichtfeld reparierten Steinschlags. Reklamationen im Fall sichtbarer Sachmängel, im Fahrersichtfeld reparierter Steinschläge oder Schäden am Fahrzeug sind danach ausgeschlossen.

Versteckte Sachmängel bei Produkten, Dienstleistungen oder Rekalibrierungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Entdeckung des Sachmangels gegenüber CARGLASS® anzuzeigen. Ab dem Tag der Anzeige eines Sachmangels gegenüber CARGLASS® kann der Kunde die Rechte hieraus während des auf diesen Tag folgenden Jahres unter Vorlage des entsprechenden Garantiezertifikats geltend machen. Alle Mängelrügen sind an den Kundenservice unter der Rufnummer 0800 818 118, per E-Mail an customer.solutions@carglass.ch oder schriftlich an folgende Adresse zu richten: Rue des Fléchères 7A, CH - 1274 Signy Centre.
 

5. Sachmängelhaftung und Garantien

CARGLASS® gewährt im Fall von Sachmängeln an Produkten (5.1) und Rekalibrierungen (7.) die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab dem Tag der Rücknahme des Fahrzeugs und im Fall von Sachmängeln bei Dienstleistungen (5.2) eine lebenslange Garantie gemäss den nachfolgend genannten Bedingungen und unter Voraussetzung der Einhaltung der oben in Punkt 4. genannten Anzeige- und Durchführungsfristen. 

5.1 Sachmängelhaftung bei Scheiben - CARGLASS® verwendet ausschliesslich Fahrzeugscheiben, die gemäss den Vorgaben der Originalhersteller (OEM-Norm) hergestellt und unmittelbar bei Lieferanten bestellt werden, die Fahrzeugscheiben auch an die Automobilhersteller oder an andere Anbieter liefern.

Die Qualität der von CARGLASS® eingebauten Fahrzeugscheiben ist zertifiziert gleichwertig mit den Originalscheiben. Das bedeutet, dass die verwendeten Scheiben die gleichen wesentlichen technischen und sicherheitsrelevanten Merkmale haben wie die Originalscheiben der Automobilhersteller.

Im Fall eines Verstosses gegen diese Gewährleistungszusage ersetzt CARGLASS® die Fahrzeugscheiben, die nicht der in diesem Punkt 5.1 zugesagten Qualität entspricht, unter Ausschluss sämtlicher weiterer Forderungen des Kunden. CARGLASS® gewährt für Sachmängel an Scheiben eine Sachmängelhaftung gemäss Art. 197 ff. Obligationenrecht.

5.2 Garantie für Dienstleistungen - CARGLASS® gewährt dem Kunden eine Garantie für die erbrachten Dienstleistungen. Diese Garantie gilt vorbehaltlich der Bestimmungen der nachfolgenden Ziffern 5.2.4 und 5.3, solange sich das Fahrzeug in verkehrstauglichem Zustand befindet, und zu den nachfolgenden Bedingungen: (« Dienstleistungsgarantie »).

5.2.1 Austausch - Im Fall eines Scheibenaustauschs bezieht sich die Garantie ausschliesslich auf Fälle mangelhafter Dichtigkeit, Fälle von Windgeräuschen oder Fälle von Feuchtigkeitseintritt, es sei denn, das Fahrzeug wurde nach dem Austausch beschädigt, z.B. durch einen Unfall, eine Veränderung an der Fahrzeugverglasung oder anormale Abnutzung aufgrund mangelnder Wartung oder eines Eingriffs von aussen. 

Im Falle eines Mangels, der unter diese Garantie fällt, muss der Kunde CARGLASS® unverzüglich informieren. CARGLASS® wird die Ursache des Mangels untersuchen und die Kosten für die Beseitigung des Mangels bis zur Höhe des vom Kunden für den fehlerhaften Austausch gezahlten Preises übernehmen (Deckelungsgrundsatz). Sämtliche darüberhinausgehenden Kosten, die aus dem Sachmangel folgen könnten, trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keinerlei Entschädigung, wie z.B. Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Mietwagenkosten usw. verlangen.

5.2.2 Reparatur – CARGLASS® führt die Reparaturen sorgfältig und fachgerecht durch. Eine Reparatur ist mangelhaft, wenn der reparierte Steinschlag nach der Rückgabe an den Kunden reisst. Im Fall einer mangelhaften Reparatur und falls der Kunde CARGLASS® mit dem Scheibenaustausch beauftragt, wird der für die Reparatur gezahlte Betrag vom Preis des Austauschs abgezogen.  

CARGLASS® weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und während der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reisst, ohne dass eine mangelhafte Reparatur im o. g. Sinne vorliegt. In diesem Fall übernimmt CARGLASS® keine Haftung. Beauftragt der Kunde infolgedessen CARGLASS® mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. CARGLASS® zieht in diesem Fall den für die Reparatur zu berechnender Betrag vom Betrag der Rechnung für den Scheibenaustausch ab.

5.2.3 Voraussetzungen für die Anwendung der Dienstleistungsgarantie -  Der Kunde räumt CARGLASS® die erforderliche Möglichkeit und Zeit ein, um die Reparatur den Austausch im Rahmen der Garantie durchzuführen. Nur in dem Fall, in dem aufgrund des Bestehens eines Sachmangels, der von der Dienstleistungsgarantie umfasst ist, ein ernsthafter Schaden zu befürchten ist oder wenn CARGLASS® mit der Beseitigung dieses Sachmangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht –nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung durch CARGLASS® – den Sachmangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von CARGLASS® den Ersatz der durch ihn getragenen notwendigen Kosten für die Besichtigung oder Beseitigung des Sachmangels zu verlangen.  

Die Dienstleistungsgarantie endet, sobald der Kunde oder ein Dritter die durch CARGLASS® bearbeitete Fahrzeugscheibe selbst repariert, austauscht oder wenn Teile, die mit der Intervention von CARGLASS® verbunden sind, nach der Durchführung einer Dienstleistung manipuliert werden, ohne dass CARGLASS® zuvor kontaktiert wurde.

5.2.4 Garantieausschluss - Die Dienstleistungsgarantie ist ausgeschlossen in Fällen von Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel und allgemein in Fällen von Umständen, die von CARGLASS® nicht zu vertreten sind. 

Darüber hinaus ist die Dienstleistungsgarantie in den folgenden Fällen ausgeschlossen: 

- im Fall eines fehlerhaften Austauschs: (i) soweit CARGLASS® ein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Produkt eingebaut hat, (ii) falls das Fahrzeug Veränderungen unterzogen wurde, die nicht seinem Originalzweck entsprechen, (iii) im Fall von Verschleiss, Korrosion oder Materialermüdung, (iv) falls der behauptete Sachmangel Folge eines Unfalls, eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (wie z. B. insbesondere mangelhafte Instandhaltung, Veränderung, unsachgemässe Verwendung des Fahrzeugs) oder eines Dritten (wie z. B. insbesondere nachträgliche Intervention eines Dritten) ist, (v) oder allgemein aus jedem anderen Grund, der nicht von CARGLASS® zu vertreten ist. 

- im Fall einer fehlerhaften Reparatur: (i) falls das Fahrzeug Veränderungen unterzogen wurde, die nicht seinem Originalzweck entsprechen, (ii) falls der behauptete Sachmangel Folge eines Unfalls, eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (wie z. B. insbesondere mangelhafte Instandhaltung, Veränderung, unsachgemässe Verwendung des Fahrzeugs) oder eines Dritten (wie insbesondere nachträgliche Intervention eines Dritten) ist, (iii) oder allgemein aus jedem anderen Grund, der nicht auf die Reparatur zurückzuführen ist. 

- übliche und normale Abnutzung oder Mangelhaftigkeit bei der regelmässigen Wartung des Fahrzeugs. 

- Dienstleistungen, die ausserhalb der Schweiz erbracht werden, es sei denn, der Kunde hat sich an CARGLASS® gewandt, die die Organisation der Dienstleistung im Ausland übernommen hat. 

Diese Dienstleistungsgarantie ist strikt auf einen neuen Austausch oder eine neue Reparatur durch CARGLASS® beschränkt und schliesst sämtliche weiteren Forderungen des Kunden aus. Insbesondere ist CARGLASS® weder für indirekte Folgekosten oder Folgeschäden haftbar.

5.3 Die Rechte aus der Dienstleistungsgarantie sind spätestens binnen sieben Werktagen ab Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage des Garantiezertifikates oder der entsprechenden Rechnung schriftlich gegenüber CARGLASS® geltend zu machen.

5.4 Produktgewährleistung - Die von CARGLASS® vertriebenen Produkte unterliegen den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern die Produkte gemäss den Herstellerempfehlungen in der Bedienungsanleitung verwendet werden.
 

6. Haftung 

6.1 Vorbehaltlich der untenstehenden Regelungen in Ziffer 6.3 wird die gesetzliche Haftung von CARGLASS® für Schadensersatz wie folgt beschränkt. CARGLASS® übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CARGLASS® liegt beim Kunden.

6.2 Im Rahmen des in Ziffer.1 beschriebenen übernimmt CARGLASS® insbesondere keinerlei Haftung für Schäden, die am Fahrzeug auftreten können und die nicht die Scheiben als solche betreffen (z. B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung, o.ä.). Ebenso wird keine Haftung für den Inhalt des Fahrzeugs übernommen, sofern dieser vom Kunden nicht CARGLASS® ausdrücklich zur Aufbewahrung anvertraut wurde.

6.3 Die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen (Ziffer 6.1 und 6.2) gelten nicht, wenn die Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz) und im Fall des Vorliegens der Bedingungen der in diesen Leistungsbedingungen dargestellten Dienstleistungsgarantie (Ziffer 5.2). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist CARGLASS® berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Service-Centers zu parken.


7. Rekalibrierung der Kamera des Fahrerassistenzsystems, Gewährleistung, Haftungsausschluss

7.1 Wenn das Fahrzeug des Kunden mit einem Fahrerassistenzsystem (« FAS ») mit in der Windschutzscheibe integrierter Kamera (« Kamera ») ausgestattet ist, rekalibriert CARGLASS® die Kamera nach einem Windschutzscheibenaustausch, wenn die Rekalibrierung vom Fahrzeughersteller empfohlen wird oder die Rekalibrierung mit vorheriger Zustimmung des Kunden durch einen Dritten vornehmen lassen. 

Wenn CARGLASS® entgegen der Empfehlung des Fahrzeugherstellers die Kamera nach dem Austausch der Windschutzscheibe nicht rekalibriert, kann dies zu einer Fehlfunktion der Kamera oder des ADAS-Systems führen. CARGLASS® verpflichtet sich, den Kunden spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs über die Nichtkalibrierung der Kamera zu informieren. In diesem Fall wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er sich nicht auf das Fahrerassistenzsystem verlassen darf und im Falle eines Unfalls, der auf einen Fehler des ADAS-Systems zurückzuführen ist, allein haftet. 
CARGLASS® wird die Kamera nur in folgenden Fällen nicht rekalibrieren (i) der Kunde lehnt es ab, dass CARGLASS® die Rekalibrierung seines Fahrzeugs vornimmt, (ii) die Ausrüstung von CARGLASS® ermöglicht keine Rekalibrierung des Fahrzeugmodells des Kunden, (iii) der Zustand des Fahrzeugs lässt eine ordnungsgemässe Rekalibrierung nicht zu. In jedem Fall wird CARGLASS® den Kunden schriftlich über die Nichtdurchführung der Rekalibrierung informieren und ihn auffordern, entweder einen neuen Termin für die Durchführung der Rekalibrierung zu vereinbaren oder sich zur Durchführung der Rekalibrierung an einen anderen Dienstleister (Händler) zu wenden. 

CARGLASS® behält sich das Recht vor, den Austausch der Windschutzscheibe abzulehnen, wenn die Reifen des Kundenfahrzeugs einen zu geringen Luftdruck aufweisen, eine Fahrwerksänderung über die Werkstoleranzen hinausgehend vorliegt oder das Fahrzeug in einem schlechten Zustand ist. Dieser Umstand kann die Qualität der Rekalibrierung beeinträchtigen, die CARGLASS® in diesem Fall nicht garantieren kann. 

Wenn das Fahrzeug des Kunden mit einem ADAS-System ausgestattet ist, das eine dynamische Rekalibrierung erfordert, muss der Kunde vorher sein Einverständnis geben, dass das Fahrzeug von einem CARGLASS®-Techniker gefahren wird. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Austausches der Windschutzscheibe abwesend, kann er auf Wunsch sein Fahrzeug und die Schlüssel zur Verfügung stellen; diese Zurverfügungstellung gilt als Einverständnis, dass ein Techniker von CARGLASS® das Fahrzeug fahren darf.

7.2 Die Gewährleistung für Rekalibrierungen, die durch das Personal von CARGLASS® durchgeführt wurden, unterliegt den nachfolgenden Bedingungen: 

- sie gilt ausschliesslich für Sachmängel der Rekalibrierung der Kamera und nur wenn diese durch CARGLASS® selbst durchgeführt wurde. 

- sie gilt ausschliesslich für Schäden, die unmittelbar auf einem Sachmangel der Rekalibrierung der Kamera beruhen, die durch CARGLASS® durchgeführt wurde. 

- sie endet, wenn die durch CARGLASS® rekalibrierte Kamera durch jemand anderen als einen CARGLASS®-Techniker bearbeitet (gleich auf welche Weise und mit welchen Mitteln) und / oder durch den Fahrzeugeigentümer oder einen Dritten mangelhaft unterhalten wurde. 

- die Gewährleistung gilt bis zum Eintritt eines der folgenden Ereignisse: (i) Ablauf des 24. Monats der auf den Einsatz von CARGLASS® folgenden Rückgabe des Fahrzeugs; (ii) ein weiterer Windschutzscheibenaustausch oder eine erneute Rekalibrierung der Kamera, oder (iii) ein Ereignis, das die Rekalibrierung der Kamera erfordert oder (iv) Änderungen am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder Eingriffe am Fahrzeug, die die Höhe oder Breite des Fahrzeugs verändern. Die Fälle, die eine erneute Rekalibrierung der Kamera erfordern, sind im Handbuch aufgelistet (oder dem vergleichbaren, anders benannten Dokument) oder in jedem anderen Informationsdokument, das vom Fahrzeughersteller des Kunden verfasst und zur Verfügung gestellt wurde. 

Für den Fall einer Rekalibrierung, mit der der Kunde CARGLASS® beauftragt hat, die aber auf Anfrage von CARGLASS® von einem Dritten durchgeführt wurde, gelten ausschliesslich der Gewährleistungen und Garantien des Dritten, die dem Vertrag zwischen CARGLASS® und dem Dritten zugrunde liegen. Auf Anfrage des Kunden tritt CARGLASS® seine Gewährleistungs- und Garantierechte an den Kunden ab und überlässt ihm die notwendigen Unterlagen, um seine Rechte geltend zu machen.

7.3 Für den Fall, dass der Kunde nach einem Windschutzscheibenaustausch CARGLASS® nicht mit der eigenen oder fremden Durchführung der Rekalibrierung beauftragt, deckt die Gewährleistung keinerlei mangelhafte Funktion der Kamera oder des FAS-Systems nach Durchführung des Windschutzscheibenaustauschs ab.

7.4 In den nachfolgenden Fällen ist jede Haftung von CARGLASS® im Zusammenhang mit der korrekten Funktion der Kamera oder des FAS-Systems ausgeschlossen und CARGLASS® ist für keinerlei Fehlfunktion der Kamera oder des FAS-Systems im Ganzen und für einzelne Folgen verantwortlich: 

- wenn CARGLASS® eine Dienstleistung an einer anderen Scheibe erbringt als an der, an der sich die Kamera befindet. 

- wenn und soweit CARGLASS® nach einem Windschutzscheibenaustausch keine Rekalibrierung der integrierten Kamera vornimmt, da dies vom Fahrzeughersteller nicht empfohlen wird.

7.5 Wenn und soweit eine mangelhafte Rekalibrierung von der durch CARGLASS® angebotenen Gewährleistung gedeckt ist, beseitigt CARGLASS® den Mangel auf eigene Kosten, wobei sämtliche weiteren Forderungen des Kunden ausgeschlossen sind. Dieser Gewährleistungsanspruch entsteht nur, wenn CARGLASS® innerhalb von sieben Werktagen ab Auftreten des Gewährleistungsfalles informiert wird und endet nach einer maximalen Dauer von zwei Jahren nach Rückgabe des Fahrzeugs, entsprechend den Bedingungen in Ziff. 4 dieser Leistungsbedingungen.
 

8. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten 

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen CARGLASS® und dem Kunden werden die Personendaten des Kunden (insbesondere Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Informationen über den Fahrzeugversicherungsvertrag) und das Fahrzeug sowie die Daten über den Auftrag (insbesondere Auftragsdatum, Art der Dienstleistung, Lieferadresse und Ergebnis der Zufriedenheitsumfrage) (« Personendaten ») gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz und gegebenenfalls der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO verarbeitet und geschützt. Der Kunde kann jederzeit seine Rechte auf Zugang, Aktualisierung und Berichtigung seiner Personendaten ausüben oder sich der Verarbeitung seiner Daten aus legitimen Gründen widersetzen, die Löschung seiner Daten verlangen oder eine aktuelle Liste der Datenempfänger erhalten, indem er sich an CARGLASS Schweiz A.G., Rue des Fléchères 7A, CH - 1274 Signy-Centre, privacy@carglass.ch, wendet. 

Sämtliche Informationen über die Verarbeitung Persönlicher Daten durch CARGLASS Schweiz A.G. und die Ausübung der Rechte der Kunden befinden sich unter: (www.carglass.ch/de/datenschutz/)
 

9. Allgemeine Bestimmungen 

9.1 Diese Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen können von Zeit zu Zeit geändert werden. Gegenüber dem Kunden ist nur die jeweils neueste veröffentlichte Fassung anwendbar und durchsetzbar.

9.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht für das Vertragsverhältnis soweit nicht im Einzelfall das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) oder andere internationale Übereinkommen Anwendung finden.

PDF-Version

Nachfolgend können Sie die PDF-Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen.